Kants Begräbnis
Kants Begräbnis
Tim Kunze
Immanuel Kant starb am 12. Februar 1804. Das Begräbnis am 28. Februar geriet zum Großereignis: Ein mächtiger Zug begleitete seinen Leichnam quer durch die Stadt. Bereits in den vorangegangenen zwei Wochen hatte sein Haus offen gestanden und eine große Zahl Schaulustiger war gekommen, um den in seinem Speiseraum aufgebahrten Leichnam die letzte Ehre zu erweisen. Kant gehörte zu bekanntesten Königsbergern, er war in den bürgerlichen Kreisen eine feste Größe, die einfache Bevölkerung kam ihm hier wohl näher als je zuvor. Der Königsberger Maler Andreas Knorre nahm die Totenmaske ab, Abgüsse existieren noch heute; der Mode gemäß fertigte der Universitäts-Anatom Wilhelm Gottlieb Kelch auch einen Schädelabdruck an, eine detaillierte Analyse desselben – nach der Gallschen Lehre – veröffentlichte er bereits zwei Monate später. Im gleichen Jahre erschienen auch mehrere Biographien, die unser Kantbild bis heute prägen – dargestellt wird der moralisch integre, aber pedantisch-schrullige Kant der letzten Lebensjahre.
Den Höhepunkt des öffentlichen Gedenkens aber bildete die Begräbnis-Zeremonie. Kants ursprünglichem Wunsch nach einer kleinen, stillen Totenfeier entsprachen seine Zeitgenossen nicht. Wie überhaupt das Kantgedenken sich immer mehr am Zeitgeist der Verehrenden als dem des Verehrten orientierte, der von Zeremonien und Ehrenbekundungen wenig gehalten hatte. Zunächst wurde der Sarg im Sterbehaus abgeholt, Studenten dienten als Träger, dem Sarg folgten an der Spitze Kants engere Freunde und nur zwei Verwandte – ganz im Sinne von Kants aufklärerischer Autonomie stand also nicht die natürliche Familie, sondern der selbstgeschaffene Freundeskreis im Mittelpunkt. Studenten und ein langer Zug von Honoratioren machten den Zug aus, während die Stadtbevölkerung das Spalier bildete. Die Verwaltung hatte zuvor die Straßen vom Schnee befreit. Durch die Altstadt und den Kneiphof führte der Trauerzug unter dem Geläut sämtlicher Kirchenglocken durch die gesamte Königsberger Innenstadt bis hin zum Dom, der auch Universitätskirche war. Hier fand nun die Aussegnung mit Reden und Gesängen statt, auf dem Altar präsentierte man neben einer Büste auch einige Werke Kants. Auch wenn die Poeme und Kantaten wenig kantisch anmuteten, zeugten sie doch von allgemeiner Anerkennung und Verehrung. Der Theaterdirektor hatte sogar Abendvorstellungen abgesagt, um seinen Sängern Zeit für einen Auftritt bei der Trauerfeier zu geben. Beigesetzt wurde Kant im Professorengewölbe des Domes, ohne kirchliche Zeremonien, also ganz im Kantischen Sinne. An der Westseite des Domes entstand eine im Laufe der Jahre mehrfach veränderte Grabstätte für Immanuel Kant, die letzte von 1924 präsentiert noch heute ein Kenotaph Kants und ist ein beliebter Erinnerungsort. Der Ort der Grablege des Philosophen hat sich indessen kaum verändert.
Die Trauerfeierlichkeiten verliefen dennoch nicht ohne Konflikte. Bezeichnend ist ein in den Akten belegter Streit. Eine Gruppe von Studenten war kurz nach Kants Ableben mit der Organisation der Totenfeier vorgeprescht (Ernst Gottfried Adolph Böckel aus Danzig, Johann Friedrich von Schröter aus Marienwerder, Carl Michael Knuth aus Stargard und Johann Wilhelm Rosenhagen aus Wollin). Keiner dieser jungen Studenten hatte noch bei Kant gehört, der bereits acht Jahre zuvor, 1796, seine letzte Vorlesung gehalten hatte. Das zeugt vom nachhaltigen Ruhm des spröden Denkers bei der begeisterungsfähigen Jugend. Allerdings stieß die Initiative der Studenten auf Unwillen beim Senat der Universität und der lokalen Verwaltung, man fühlte sich übergangen, beklagte sich bei der königlichen Verwaltung. Letztlich setzte man gegen die Studenten einige Veränderungen durch, akzeptierten aber, dass der Zug durch die Stadt als studentische Aktion erkennbar blieb. Die Universität veranstaltete wenig später, kurz nach Kants Geburtstag am 23. April, noch eine eigene interne Trauerfeier, um ihr berühmtes Mitglied zu würdigen. Die große Zeremonie aber verdankten die Königsberger bezeichnenderweise den Studenten.
542 459.
Wegen eines extraordinairen Aufzuges der hiesigen Studierenden bei dem Begraebniss des verstorbenen Professors Kant.
1804
362
F. 3. eckiger Stempel
AP Olsztyn Rep. 99 F3
Wegen eines extrordinairen Aufzuges
der hiesigen Studierenden bey dem
Begraebniss des verstorbenen Pro-
fessors Kant. 1804 ovaler Stempel
139 e
940 2
01 … 17 Febr. 1804
02 Allerdurchlauchtigster König
03 Allergnädigster König und Herr
04 Dem hiesigen Magistrat, ist diese
05 Vorstellung abschriftl. zuzustellen und
06 wurde da die Studierende auf der
07 hiesigen Academie einen extraordina
08 ren… Zug bey Begräbniß des
09 verstorbenen Professors
10 Kant wünschen Ihren …
11 gemäß, wenn Magistratur dagegen
12 nichts erhebliches einzuwenden hat,
13 nach…., daß die Glocken in
14 Ew. Königl. Majestät zeigen wir in tief
15 ster Unterthänigkeit an. daß die Studieren-
16 den der hiesigen Universität unter unserer
17 Enterprise die Leichenbestattung des seli-
18 gen Professor Kant besorgen werden . Zugleich war-
19 gen wir es, mit dieser pflichtmäßigen Bitte
20 um Ew. Königl. Majestät allergnädigste
21 Erlaubnis noch die zu verbinden, daß Aller-
22 höchstdieselben die Gnade haben, uns das Ge-
23 läut der Glocken auf den hiesigen Kirchen
24 in der Art zu erlauben, daß wir zwar die
unvollständiger Randtext – daher keine Übertragung
01 Bemühungen der Glöckner, nicht aber die sonst ge-
02 wöhnlichen Kosten bezahlen dürfen. Ferner hegen
03 wir die Hoffnung, daß Allerhöchstdieselben die Kir-
04 chenmusik und Cantate nicht nur nachzugeben, son-
05 dern auch zu erlauben geruhen, daß wir durch aus-
06 zutheilende Billete den Einlaß des Publicums nä-
07 her bestimmen. In tiefster Unterthänigkeit ver-
08 harren wir
09 Ew. Königl. Majestät
10 Königsberg, d. 16. Febr. 1804.
11 treu gehorsamste
12 Rosenhagen Schröter Knuht Böckel
- Friedrich Wilhelm , König von Preuße
- An Unsere p … . Wir lasssen Euch die einige-
- hiesigen Magistrat. komm…. Vorstellung vom 16. dieses abschriftl.
- ex officio ! übermachen und wollen, da die hiesigen
- Studierenden einen extraordinairen Auf-
- zug bei dem Begräbniß des verstorbenen
- Professors Kant wünschen, ihrem Ansuchen
- gemäß, wenn Ihr dagegen nichts Erhabliches
- einzuwenden habt, nachgeben, daß die Glo-
- ken in denen städtschen Kirchen an dem
- Begräbniß Tage, zu einer Stunde, welche
- von den Studierenden noch angezeigt wer-
- den wird, unentgeltlich in der Art gezogen
- werden, daß nur die Glöckner ihr gewöhn-
- liches Acoidenz erhalten. Wegen der Glo-
- cken bei den königl. Kirchen wird das Etats
- Ministerium besonders verfügen. Zu
- Ansehung der Kirchen Musik und der Can-
- tate findet das Etats Ministerium nichts
- zu erinnern, und hat auch genehmiget, daß
- Billets ausgeteilet werden, und das
- gar zu Stande Eindringen in die Kirche zu
- Sind p Königsberg den 18.
- 1804
- An Das Etats Ministerium …
- das Herrn Cammer Präsidenten von anschlüßlich die von den Entrepreneurs
- Auerswald des extraordinaired Aufzuges des hiesi-
- ex officio ! gen Studierenden bei dem Begräbniß
- des verstorbenen Professors Kant, ein-
- gereichte Vorstellung vom 17. dieses,
- sammt der darauf an den hiesigen Magi-
- strat erlassenen Verfügung, und ersuchet
- des Cammer Präsidenten von Auers-
- 940 … wald
6
1 wald Hochwohlgeborenen ganz dienstlich, in an-
2 sehung der Glocken bei der Schloßkirche das
3 Erforderliche gefälligst zu veranlassen. Königs-
4 berg. den 18. Febr. 1804.
5 Friedrich Wilhelm, König von Preußen p
6 An Unsere ……. . der auf das Ansuchen
7 die Alt ……….. der hiesigen Studierenden, welche einen ex-
8 „ ……….. „ Kirchen Be traordinairen Aufzug bei dem Begräbniß
9 „ ……….. „ dienten des verstorbenen Professors Kant wünschen,
10 „ ……….. „ nachzugeben haben, daß in den hiesigen Kirchen
11 ec officio ! an dem Begräbnis Tage, zu einer Stunde,
12 die noch bekannt werden wird, un-
13 entgeltlich mit den Glocken geläutet werden
14 kan jedoch daß die Glöckner ihr gewöhnliches
15 Acoidens erhalten: so lassen die Euch solches,
16 hiemit bekanntmachen, und auch bei Eurer
17 Kirche das Nöthige desfalls zu veranlassen.
18 Sind p Königsberg. den 18. Febr. 1804
19 Friedrich Wilhelm, König von Preußen p.
20 An Unsern ……. Auf Euer Gesuch vom 16.
21 die Entrepreneurs des Aufzuges beim dieses haben wir wegen des Geläutes in
22 Professor Kantschen Begräbniß, den hiesigen städtschen
23 Rosenhagen, Schroeter, Knuth und und freiheitschen Kirchen, das Nöthige, in
24 Böckel. der Art verfügt, das nur der Glöckner
25 ex officio das gewöhnlichen Acoidenz erhält. Ihr habt
26 aber noch den Kirchen die Stunde, in welcher
27 am Begräbniß Tage des Pro- geläutet werden soll, bestimmt anzuzeigen.
28 fessors Kant, gebetenen Uebrigens haben …. bei der Kirchen Musik
29 und Cantate nichts zu erinnern gefunden,
30 auch genehmiget, daß Einlaß Billets ausge-
31 …… teilet werden, um das gar zu stande Ein-
32 vOstau dringen in die Kirche zu verhindern.
33 Sind p Königsberg. den 18. Febr. 1804
34 Kbg. d 20 Febr. .. Ostau
35 19
1026 7
01 … 21 Febr. 1804
02
03 Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König
04 Allergnädigster König und Herr,
05 wird nachgegeben, und ist das
06 erforderli… denn ….. ………
07 dienbare mit …. dem Herrn
08 Cumma Ponefidenten zu …..
09 nung davon Nach-
10 richt zu entsenden Ostau
11 21 Febr. 1804
12 Aus den Ew. Königlichen Majestät uns allergnädigst enthiel-
13 ten Rescript vom achtzehnten Februar haben wir uns von
14 der zu öffentlichen Leichenbestattung Kant´s aus gegebener
15 Allerhöchster Erlaubnis überzeugt. Nach einer genauen Ü-
16 berlegung sahen wir uns indeß noch genötigt, in tiefster
17 Unterthänigkeit die Bitte um Ew. Königl. Majetät Aller –
18 gnädigste Erlaubniß zu wagen, daß , da kein Saal zur Ver-
19 sammlung der von uns einzuladende Folge und in der
20 Nähe und bequem liegt, aus der Schloßkirche, die schon bey
21 dem königlichen Aufzuge dazu angewandt wird, zu diesem
22 Zwecke eingeräumt werde ; die Erfüllung dieser unter-
23 thänigsten Bitte liegt uns so sehr am Herzen, daß
24 wir
8
01 wir nicht unterlassen können, bey Ew. Königlichen Majestät
02 um eine baldige Gnädige Resolution über diesen Punkt
03 nachzusuchen, die wir mit dem tiefsten Repecte verharren
04 Ew. Königl. Majestät
05 Königsberg, d. 22. Febr. 1804
06 allerunterthänigste
07 Rosenhagen, Schröter Knuht Böckel
9
1 Friedrich Wilhelm, König von Preußen p.
2 An Unsern ….. Auf das Gesuch der Entre-
3 Oberhofprediger und den Hofpre = preneurs extraordinairen Aufzuges
4 bei der hiesigen Schloßkirche zur Leichen Bestattung des verstorbenen
5 Pofessors Kant, hat das Etats Ministerium
6 ex officio! nachgegeben, daß zur Versammlung des ein-
7 zuladenden Gefolges die in derr Nähe bele-
8 gene Schloßkirche eingeräumet werden
9 könne, und wir Euch solches hiermit zu Eurer
10 Nachricht und weitere Veranlassung bekannt
11 gemacht. Sind p Königsberg. den 21 Febr.
12 1804.
13 An Auf das abschriftlich anliegende Gesuch
14 Herrn Cammer Präsidenten von vom heutigen dato hat das Etats Ministerium
15 Auerswald Hochwlgeborenn bei denen darin angezeigten Umständen ge-
16 ex officio ! nehmiget, daß die Schloß Kirche zur Versamm-
17 lung des Gefolges bei der Leichen Bestattung
18 Cop. des Professors Kant nicht, des Herrn
19 Cammer Präsidenden von Auerswald Hoch-
20 wolgeboenen davon ganz dienstlich zu be-
21 nachrichtigen. Königsberg. den 21. Febr.
22 1804.
23 Friedrich Wilhelm, König von Preußen p
24 An Unsern p. …… Auf Euer heute eingegebe-
25 Entrepreneurs des Aufzuges bei nes Gesuch ist genehmiget, daß die Schloß
26 Leichen Bestattung des Professors Kirche zur Versammlung des Gefolges bei
27 Kant. der Leichen Bestattung des Professors Kant,
28 ex officio ! eingeräumet werden könne, und hiernach
29 …. das Nöthige an die Hofprediger der
30 vOstau Schloß Kirche dato erlassen. Sind p. Königs.-
31 berg. den 21. Febr. 1804
32 Ostau
33 ………… Kbg d 22 Febr c. ..
1. 1040. … d 22 Febr. 1804 10
2.
3
4. Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König
5. Allergnädigster König und Herr. Cito.
6. An die Entrepreneurs[3] des Profesor
7. Kant’s Leichen Begangnisses Studioso
8. Rosenhagen Schroeter Knuth und Boeckel
9. das Etats …zler Kanth es auf
10. Deine Weise billigen, wenn d dr. E…tes
11. … des Professort Kant’s
12. Leichen Begangnisses auf die ………
13. von Academi-
14. sche Senat Ew. Königl. Majestät müssen wir unterthänigst anzeigen,
15. ………………… daß die Entrepreneurs des Kantschen Leichenbegräbnisses
16. ….. geaüßert Studiosi Rosenhagen, Schroeter, Knuth, Boeckel, statt
17. haben eine Einwilligung bey dem Senat nachzusehen, bloß dem=
18. daß Sie deswe selben eine Anzeige gemacht, und in Ihrer Eingabe vom 18 ten
19. gen keine auf unsere Resolution sich dahin erklärt haben: Sie hätten
20. besondere deswegen keine besondere Erlaubniß nachgesucht, weil sie die
21. Erlaubniß Todesfeyer Kant’s für Pflicht hielten, die als solche nicht
22. nachgesucht einmahl einer Aufforderung, geschweige einer Erlaubniß
23. wie dem Sie bedürfe. Ew. Königl. Majestät werden dieses Benehmen
24. die Todes wie auch, daß sie ihre Behörde vorbey gegangen sind, mis=
25. feyer Kant billigen, und solches durch den Senat den Entrepreneurs des Kant=
26. für Pflicht schen Leichenbegängnisses zu erkennen geben. Wir bezweifeln
27. hielten die die Richtigkeit des Vorgebens: daß Ew. Königl. Majestät die Anordnung des
28. als solche Ganzen und einzeln in jeder Hinsicht bestätigt und approbiert habe, und da wir hie=
29. nicht ein rüber nicht durch ein Königl. Rescript belehrt sind, so haben wir in dem uns vorge=
30. mal eine legten Plan einige zweckmäßige Veränderungen zu machen uns berechtigt
31. gehalten
32. Anforderung Wir ersterben in tiefster Devotion und Trauer .
33. geschweige
34. eine Erlaub Ew. Königl. Majestät
35. niß bedürfe
36. Es versteht sich allerdings
37. von
38. Königsberg
39. den 22 Februar 1804. allerunterthänigst treugehorsamste
40. Rektor, Canzler, Direktor und Senat der hiesigen Universität
41.
42. Elsner Reich J.E.Schulz Graef Metzger
43. h.t. Rector
44. Wald Reusch ISchulz
- von selbsten und hat deren Enter=
- preneur nicht unbekannt seyn
- können, daß ein jeder v Preußen
- Aufzug die Erlaubniß, daas der
- Studierenden Jugend vorgestellte
- academische Senat und die Gene=
- migung des Etats Ministeri um
- so mehr erfordern, da dergleichen
- Aufzug nicht allein Kosten verur=
- sachen, sondern auch wohl zu An=
- ordnungen Veranlassung geben.
- In gegenwärtigen Fall
- hat der Enterpreneur um das
- Lauten am Begräbnis Tages in
- denen hiesigen Kirche beym
- Etats Ministerio nachgesucht, um
- die Genemigung zu einem ……….
- eigenen Aufzug nicht imstand gebe
- ten.
- Die Enterpreneur haben
- dieses in …………. Fällen sehr
- genau zu beobachten, und den
- Academischen Senat als direkte
- vorgesetzte Behörde, bey ……..
- der Erlaubniß nicht vorbey .. …..
- habe …… ist alle nur ersinnliche
- Vorschrift anzuwenden, daß das
- Leichen Begangniß in .. ………….
- der Zug ………….. und alle …….
- ………. dabey so viel nur immer
- möglich
- 1018 12 …………. d 21 Febr 1804
- Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König,
- Allergnädigster König und Herr,
- ad actusum ist der bey gelegte Plan
- denn mündlich sich gemeldet
- … auf … Verlangen
- mit den Beylagen … …
- daß nichts dagegen einzuwenden
- gefunden worden Ostau
- d 22 Febr. 1804.
- Mit dem unterthänigsten Danke für die von Ew. Königl.
- Majestät uns bereits ertheilten Erlaubniß zu dem öf=
- fentlichen und feyerlichen Leichenbegängnisses Kant’s wagen
- wir, Höchstdenselben einen vollständigen Plan des Aufzuges
- in tiefster Unterthänigkeit in einer Beylage vorzulegen
- und Allerhöchste Approbation uns zu erbitten. Bey
- der Überzeugung, alles auf die anständigste und ehren=
- vollste Weise eingerichtet zu haben, schmeicheln wir uns
- mit der Hoffnung, daß Ew. Königl. Majestät den von
- uns mit Zusatheziehung des Regierungs-Rathes Heidemann
- entworfenen Plan völlig genehmigen werden. Da wir
- indeß das sämmtliche Gefolge schon morgen einladen
- müssen:
- N Die Beylage ist nichtdabey
- müssen: so bitten wir, uns eine Allerhöchste Resolution
- in so kurzer Zeit ausfertigen zu lassen, daß die Ein=
- ladungen nicht verzögert werden. Der Herr General=
- Lieutenants von Brünneck Excellenz, so wie der Magi=
- strat unserer Stadt haben schon die nöthigen Polizey=
- Verfügungen getroffen. Mit der respectvollsten Ehr=
- erbietung ersterben wir
- Ew. Königl. Majestät
- Königsberg, 1804, d. 21. Febr.
- allerunterthänigste
- Rosenhagen Schroeter Knuth Böckel.
- 1022 … d 21 Febr 1804
- Auf das gefällige Anschreiben
- Eines Königlichen Etats = Ministerii
- erwiedere ich ganz ergebenst, daß
- ich die Entrepreneurs, der bei
- ad acta Leichen = Bestattung des ver=
- Ostau storbenen Professor Kant zu
- d 22 Febr veranstaltenden Feierlichkeiten,
- 1804 angewiesen habe, wich wegen der
- …und der Stunden zur Läutung
- der Schloß = Kirchen = Glocken,
- bei mir unmittelbar zu melden.
- Königsberg den 20ten Februar 1804
- (Unterschrift)
- An
- Ein Königl. Ostpreußisches
- Etats Ministerium
- allhier.
- Friedrich Wilhelm, König von Preußen .
- An Unsere . …… Das Etats Ministerium kann es
- …repreneurs des Professor Kant- auf keine Weise billigen, wenn Ihr auf die
- schen Leichen Begängnisses, Euch wegen des Professor Kantschen Leichen
- Begängnisses, vom Academischen Senat er=
- ..dioso Rosenhagen, Schroeter, teilte Resolution geäußert habt.
- Knuth und Boeckel Daß Ihr deswegen keine besondere Er=
- laubniß nachgesucht habt, weil Ihr die
- ex officio ! Todes Feier Kant’s für Pflicht hieltet,
- die als solche nicht einmal einer Außer=
- demuna, geschweige einer Erlaubniß be=
- dürfe.
- Es versteht sich allerdings von selbst, und
- hat Euch nicht unbekannt sein können, daß ein
- jeder öffentliche Aufzug die Erlaubniß des
- der studierenden Jugend vorgesetzten Aca=
- demischen Senats und die Genehmianug des
- Etats Ministerii um so mehr erfordert,
- als dergleichen Aufzüge nicht allein Kosten
- verursachen, sondern auch was zu …………=
- gen Veranlaßung geben.
- Ein gegenwärtigen Fall habt Ihr um das
- Läuten am Begräbniß Tage in der hiesigen
- Kirche beim Etats Ministers nachgesuchet,
- um die Genehmigung zu einem öffentlichen
- Aufzuge nicht rechtens erbeten.
- Ihr habt dieses in künftigen Fällen
- sehr genau zu beobachten, und den Acade=
- mischen Senat, als die Euch vorgesetzte
- Behörde, beim Nachsuchen der Erlaubniß
- nicht vorbei zu gehen, übrigens aber alle
- nur ersinnliche Vorsicht anzuwenden, daß
- das Leichen Begängniß in geziemender
- Ruhe beendiget, und alle ..ordnungen
- dabei, so viel nur immer möglich, abge=
- wendet werden. …. . Königsberg den
- Febr. 1804.
- # #
- 1040 ab An
- Friedrich Wilhelm, König von Preußen .
- An Unsern . ….. ! Auf Euren Bericht vom
- den Academischen Senat heutigen dato, haben Wir die Entrepre=
- neurs des Professor Kantschen Leichen
- ex officio Begängnißes anliegendermaaßen zu
- rechtgewiesen. Ihr aber habt diejeni=
- gen zweckmäßigen Veränderungen, wel=
- che Ihr bei dem vorgelegten Plan zu
- machen nöthig gefunden, annach anzuzei=
- gen. Sind . Königsberg den 22 Febr.
- Ostau
- Subsor ab
- 23
- Ostau
- Kbg d 23 Febr c.
- möglich abgewandel werden
- Dem Academischen Senat ist hiervon
- eine Abschrift zur Nachricht zuzustellen,
- und hatte derselben die ………….
- Veränderungen welche der Senat
- bey dem vorgelegten Plan zu machen
- nöthig gefunden, noch anzuzeigen
- Ostau
- d 22 Febr. 18
An
E. Königl. Erlauchtes Etats Ministerium
Cito. hierselbst
- …………. d 24 Febr 1804
- Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König 19
- Allergnädigster König und Herr
- cito
- Regent: Das Etats …….stenum findet bey
- deren Veränderungen welche der Academi=
- sche Senat in dem von deren Entrepre=
- neur des Kantschen Leichen Begangnisses
- eingereichten Plan sind ……nisse
- erachtet, nichts …erinnern und da
- der Senat, und die Professoren beschlossen
- die Leiche vor Ew. Königl. Majestät berichten wir unterthänigst, was wir
- dem Portal in dem von den Entrepreneurs des Kantschen Leichenbegängniß
- dem …… hier uns vorgelegten Plan, abzuändern für zweckmäßig erachtet
- zu empfangen haben.
- so würde 1) Die Entrepreneurs sind angewiesen vor dem die[4]
- Curator der an die Chefs und Regimente, so wie auch an die Chefs und
- Academie sich Collegia zu richten, keine Einschränkungen zu machen, sondern
- d 28t dieses den Chefs der Regimente, und den Chefs: Präsidenten Directores
- um drey Uhr der Collegia zu überlaßen, wer und wieviel zu dem Gefolge
- Nach Mittag sich einfinden wolle; indem die Entrepreneurs willens waren
- im Senatorio die Einladung bis auf die Chefs der Compagnien und Staabs-
- einfinden Capitäne einzuschränken, wir aber befürchten müßen,
- und in Beglei= daß eine solche ausdrückliche Ausschließung der übrigen
- tung des Senats Officieren, unter denen viele Verehrer und Zuhörer des Ver=
- die Leiche in storbenen sich befinden, zu dem ohnehin schon oft geäußerten
- Empfang ne Spannung zwischen Officieren und Studenten noch mehr beytra=
- men gen werde.
- Ostau 2) Soll jede Bestimmung des Aufeinanderfolgen und Paaren
- d 24 Febr vermieden, und dieses den respect: Versammelten überlaßen
- 1804 werden. Wegen des von dem Verstorbenen ange…denten
- Gefolge seiner Hausfreunde und Vertrauten, haben Entrepre=
- neurs mit dem Executor Testamenti, Diaconns Wasianski
- Rücksprache zu nehmen.
- 3) Soll das Gefolge durch keine Züge und Anführungen unterbro-
- chen werden, die Marschälle vor, neben dem Sarge, und zur
- Seite des Gefolges gehen, wodurch die Feyerlichkeit des Leichen-
- begängniß gehoben wird, und das Ansehen eines Aufzuges mit Chören
- wie bey Musiken vermieden wird; indem wir voraussehen,
- daß
- [4] Invitation – Einladung
- daß angesehene Gefolge sich nicht werde gefallen laßen,
- sich von der akademischen Jugend aufführen zu laßen, auch wir in
- Erfahrung gebracht haben, daß dieses Arrangement großes
- Mißfallen erregt habe.
- 4) Der Senat und die Professoren werden ihre Achtung für den
- Verstorbenen dadurch zu erkennen geben, daß sie als ein Colleginon
- in pleno die Leiche ihres vermißten Collegen und Freundes vor dem
- Portal der Universitäts=Kirche in ihrer Mitte empfangen, zum
- Castro doloris und nachher zur Gruft ihren verewigten Collegen
- begleiten.
- Die Trauer: Musik auf der Straße ist auf dringendes Anhalten
- zugestanden, in so fern Ew. Königl. Majestät Etats: Minister,
- des Gouvernement und Policey solche nachgegeben.
- Die Versammlung des Gefolges in der Schloßkirche, die …… in der
- Kathedralkirche ist der Erlaubniß Ew. Königl. Majestät, anheim gestelt.
- Wir ersterben in tiefster Submission1 und Treue
- Ew. Königl. Majestät
- Königsberg
- den 29 Februar 1804 allerunterthänigst treugehorsamste
- Rektor, Canzler, Direktor und Senat der hiesigen Universität
- Elsner Boeckel J.E.Schulz Heidemann Metzger
- h.t. Rector
- Wald Reusch ISchultz
- Friedrich Wilhelm König von Preußen .
- An Unsern . ……… Das Etats Ministerium findet
- den Academischen Senat bei denen Veränderungen, welche Ihr nach seinem
- Bericht vom 23. dieses , in dem von den En=
- officio trepreneurs des Kantschen Leichen Begängni=
- sens eingereichten Plan für zweckmäßig er=
- achtet habt, nichts zu erinnern, und da Ihr
- und die Professoren beschlossen, die Leiche
- vor dem Portal der ….. Kirche zu empfan=
- gen; so wird der unterzeichnete Departements
- Minister, als Curator der Academie, sich,
- am 28. dieses um 3 Uhr Nachmittags im
- Senatorio einfinden, und in Eurer Beglei=
- tung die Leiche in Empfang nehmen. Sind .
- Königsberg den 24. Febr. 1804.
- Ostau
- Ostau
- Kbg d 25 Febra
An
E. Königl. Erlauchtes Etats Ministerium
hierselbst