Kant an der Universität
Kant und die Huldigungen
Kant und die Huldigungen
Martin Walter
Was ist eine Huldigung oder Erbhuldigung? Der Aufklärungsphilosoph Christian Wolff definiert: „Man verbindet demnach die Untertanen zur Untertänigkeit durch den Eid der Treue, den sie ablegen, wenn die Obrigkeit die Regierung antritt, welches man die Huldigung zu nennen pfleget“. Ab 1755 war Kant Privatdozent oder magister legens an der Albertus-Universität zu Königsberg. Damit gehörte er einem eigenen gesellschaftlichen Stand an, man sprach vom akademischen Bürgerrecht. Bei einem Regierungswechsel mussten alle Stände dem neuen König anlässlich der Huldigung ihre Treue schwören, so auch die Universitätsangehörigen. Das war einmal ein Verwaltungsakt. Zum anderen wurde das ganze durch eine Zeremonie begleitet, bei der die Universität durch den Rektor und ausgewählte Senatoren repräsentiert wurde. Kant erlebte als einfacher Dozent, als Rektor und als Senior insgesamt drei Thronwechsel mit Huldigung.
Januar 1762: Der erste Eid galt Zar Peter III., dem neuen „Kayser und Selbsthalter aller Reußen“ (Russen). Kant hatte die Eidesformel zu verlesen und zu unterzeichnen. Die Rechtmäßigkeit des Aktes beurkundete der Rektor Johann Christoph Bohl, indem er für die russische Verwaltung Königsbergs darüber genau Buch führte. Den historischen Hintergrund bildet Besetzung der Stadt am Pregel. Im Zuge des Siebenjährigen Krieges verlor Friedrich II. Ostpreußen an Russland. Der neue Zar Peter Fjodorowitsch stand im Ruf, ein heimlicher Bewunderer Friedrichs des Großen zu sein. Durch einen Friedensschluss mit dem Preußenkönig im Mai 1762 endete die russische Besatzung Königsbergs. Voeykov, der amtierende russische Gouverneur, entband die Bürger am 8. Juli vom Treueid. Die Beilage A verzeichnet die Mitglieder der Universität, die den Eid geleistet hatten, worunter sich Kant findet. Die Reihenfolge der Nennungen ist streng hierarchisch. Als Privatdozent befindet sich Kant im akademischen Mittelbau. An letzter Stelle wird der Universitätsdiener Daniel Heinrich Christ gelistet. Knapp unter Kant steht der Name seines damaligen philosophischen Kontrahenten: Magister Daniel Weymann.
August und September 1786: Kant selbst übernahm das Rektorat zweimal, jeweils im Sommersemester 1786 und 1788. Johann Georg Hamann berichtet am 25. März 1786 brieflich an den Romancier Friedrich Heinrich Jacobi: „Kant wird zum ersten Male Rector Magnificus und der Actus geschieht am Sonntag Quasimodogeniti, dem Tag nach seinem Geburtstag [22. April]“. Ernst Ludwig Borowski notiert im Leben und Charakter Immanuel Kants (1804): „Ihn, den Rektor, traf auch gerade das Geschäft, den König Friedrich Wilhelm II., der hier im Königreiche die Huldigung seiner Untertanen annahm, im Namen der Universität anzureden und der König erwiderte sein Bewillkommnungskompliment auf eine Art, die dem Philosophen sowohl, als ihm selbst Ehre machte. Nicht lange darauf ward ihm ohne sein Ansuchen aus den Fonds des Oberschulkollegiums eine beträchtliche Zulage zu seinem Gehalte (220 Taler) gegeben“. Die vorgestellten Dokumente ergänzen zum Teil die Briefe im Band 12 der Akademie-Ausgabe Kants. Thematisiert wird in beiden Sammlungen die Organisation der Trauerfeier für Friedrich II. und die anschließende Huldigung für Friedrich Wilhelm II. Während Kants Rektorat verstarb Friedrich II. Sein Neffe folgte ihm im August 1786 auf den Thron. Im Immediat-Rescript vom 17. August 1786 verkündet er, dass „heute früh um drey Uhr […] unser im Leben hochgeehrter und herzlichgeliebter Herr Oheim, Friedrich der II. König von Preußen und Churfürst zu Brandenburg“ gestorben sei. Damit, so befiehlt der neue Monarch, „müsset Ihr Uns jederzeit Friedrich Wilhelm König von Preußen, nennen und schreiben“. Bezüglich der abzuhaltenden Landestrauer wurde am 21. August ein „Trauer-Reglement“ erlassen und u.a. nach Königsberg geschickt. Vorgeschrieben war eine dreimonatige „tiefe Trauer“. Eine Gedächtnisfeier im großen Hörsaal der Albertus-Universität musste organsiert werden. Im ersten Zirkularschreiben vom 3. September 1786 beraten Rektor und Senat über „den verlangten Panegyricus“, d. h. die Trauerrede für den verstorbenen Philosophenkönig. Der berühmte Leipziger Rhetorikprofessor Gottsched, gebürtig aus Königsberg, definiert Panegyrikos als eine Rede bei „Gedächtnißfeyern“ einer bedeutenden Persönlichkeit, „daran man sich über kurz oder lange, ihrer Verdienste, ihrer Thaten und Tugenden erinnert“. Die Rede zu verfassen kam „Excell. Orator“ zu. Gemeint ist der Professor für Redekunst, Karl Ehregott Andreas Mangelsdorff. Lebhaft diskutiert wurde die Frage, ob dabei eine musikalische Untermalung erlaubt und angebracht sei. Mangelsdorff befandet, eine „Trauer-Musik wäre wohl höchst nöthig und anständig“. Hefte mit der Rede wurden schnell gedruckt und ausgegeben: Gedächtnißrede auf Friedrich den Zweiten, weiland König von Preußen. Die Feier fand „im großen academischen Hörsaal am 11ten September 1786“ statt. Der Theologiestudent Puttlich beschreibt den Festakt in seinem Tagebuch detailliert: „Hier [im großen Hörsaal] führten Studenten schwarz gekleidet eine Trauermusik auf u. Mangelsdorf hielt auf den verewigten großen Friedrich, dabey er sich recht sehr angriff. Ein jeder war ganz Ohr. Das Auditorium hatte ich noch nie so gedrängt voll gesehen. Die vornehmsten der Stadt waren dabey gegenwärtig. Oben an saßen zur einen Seite erst die Minister v. Groben, v. Schlieben, v. Finkenstein, v. Knoblauch, dann General Brause, Graf Döhnhof, Vicepräsident Biedersee u. hernach Edelleute u. Officiere, nach unten die Prediger, auf der andern Seite saß der akademische Senat. Die Bänke waren fortgenommen und es stand doch alles gedrängt voll. Nachher war die Musik zum Schluß noch schöner“. Zwischenzeitlich begab sich Friedrich Wilhelm II. von Berlin aus auf seine Huldigungsreise. Der Reiseplan sah vor, dass der Monarch sich vom 17. bis 22. September 1786 in Königsberg aufhielt. Eine politisch wichtige Station, da hier Preußens erster König gekrönt worden war. In einem zweiten Schreiben vom 3. September 1786 leitet Kant einmal die Vorschriften zur Landestrauer weiter. Zweitens schlägt er vor, dass die Mitglieder der Universität am Mittwoch, den 6. September, um 10 Uhr, vereidigt werden. Ob die Studenten bei den Huldigungsfeierlichkeiten Musik spielen dürfen, steht als dritter Punkt auf der Tagesordnung. Kant befürwortete das studentische Anliegen. Denn die Universität, „da alle Stände sich zu Freudenbezeigungen rüsten“, könne „nicht füglich müssig seyn“. Allerdings droht der projektierte musikalische Aufmarsch der Studentenschaft verboten zu werden. Gründe sind die Landestrauer und der landesväterliche Wunsch, die Feierlichkeiten kostenneutral zu halten. Kants Schreiben vom 6. September erkundigt sich beim Ministerium, wie die Anweisungen diesbezüglich auszulegen seien. Puttlich berichtet Näheres von dem Plan und den Problemen: „Der König wollte nicht gerne, wie ich heute im Speisquartier die Abschrift von der Kabinetsordre las, daß bey seinem Empfang so viel Geld versplittert würde, und er schien es zu untersagen, allein man hielt es blos für ein Kompliment. Nach dem Vortrage des Entrepreneurs Buck im großen Audit. sollte es eine ansehnl. Musik von 5 Chören mit Fackeln u. aller möglichen Pracht seyn. Senioren der Landsmannschaften wurden zu Kollekteurs erwählt, jeder Student sollte 5 fl.“. Hamann bestätigt den königlichen Wunsch: „Durch eine Cabinets-Ordre vom 24ten Aug. wurden alle Geld versplitternde Freudenbezeugungen ausdrücklich verboten“. Kant und der Senat ließen per Aushang am Schwarzen Brett die „hier studierenden Jugend“ wissen, dass „diese vorgehabte Musik hiemit gleichfalls gänzlich verboten sey“ (Ak.-Ausg. 12: 431f.). Dem Rädelsführer der Studentenmusik, Samuel Peter Friedrich Buck, solle am besten eine abschreckende Strafe angedroht werden, wirft der Juraprofessor Georg Friedrich Holtzhauer ein. Kant ließ abstimmen, ob über den Stadtpräsidenten Theodor Gottlieb Hippel, der ein alter Freund Kants ist, die Polizei einzuschalten sei. Mit dieser Maßnahme könne die Auslieferung von Fackeln und Textilien unterbunden werden. Den Studenten gelang es am Ende allerdings doch noch, ihre Musikeinlage unter königlichem Beifall aufzuführen.
Den Zeitrahmen einer persönlichen Begegnung Kants mit dem König dokumentieren die Universitätsakten: „Am 19. September wurde das gesamte Königreich dem neuen König Friedrich Wilhelm II überlassen, der zu diesem Akt am 17. gekommen war; vor ihm hatten sich am 18. die Preußischen Stände und das Kollegium versammelt, um ihn im Königlichen Schloss zu begrüßen. Zu dieser Angelegenheit wurden einige Abgeordnete des Senats einberufen“. Ein Schreiben des Ministers v. Knobloch an Kant vom 17. September ergänzt: „Ew. Wohlgebohren qua Rector magnificus werden sich sodann nebst einigen Deputaten Vormittags gegen 10 Uhr lieber etwas früher als später auf dem Schloß einzufinden belieben. Des Ministers v. Hertzberg Excellence verlangen überdem, Ew. Wohlgebohren persönlich kennen zu lernen“. Rektor Kant und einige Mitglieder des Senats wurden Friedrich Wilhelm II. am 18. September 1786 persönlich vorgestellt. Darauf wird sich Kants autobiographischer Hinweis im Streit der Facultäten (1798) beziehen, dass der König „mich auch persönlich kannte“. Insbesondere der Berater des Königs, Graf v. Hertzberg, erwies sich als Bewunderer des Philosophen. Hamann berichtet erneut: „Unser verdienter Kritiker ist vom Min. Herzberg ungemein gnädig u. unterscheidend aufgenommen worden“. Wenn eine Anmerkung Borowskis zutrifft, so musste Kant „auch mehrere Male um den damals bei der Huldigung hier mit anwesenden Kabinettsminister v. Herzberg sein, der ungeachtet der Menge seiner hiesigen Geschäfte, doch in den ruhigen Abendstunden sich einige Male des Umgangs unseres Kants erfreuete“. Anders als der neue König, der sich in Geheimbünde, Mystik und eine schwärmerische Religionspraxis vertiefte, bezeichnet Hertzberg sich selbst als einen Mann der Aufklärung. Dass er der wahre Wohltäter Kants war und keineswegs der König, zeigte sich einige Jahre später: Nach Erscheinen seiner Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1793) erhielt der kritische Aufklärer einen königlichen Rüffel. Per „Specialbefehl“ vom 1. Oktober 1794 wird ihm unter Strafandrohung untersagt, über Religionsangelegenheit zu publizieren: „Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem Mißfallen ersehen: wie Ihr Eure Philosophie zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht“.
Juni 1798: Mit der Thronbesteigung des Nachfolgers fiel die Last der Zensur von Kant.
Die letzte Huldigung, die Kant als Senior der Albertina miterlebte, war jene Friedrich Wilhelms III. Absender des vorgestellten Schreibens ist Etat-Minister Julius Eberhard v. Massow, ein ehemaliger Student Kants. Ihn nennt Kant einen „erleuchteten Staatsmann“, da er das Unwesen der Zensur aufhob. Der Minister lässt der Universität ein Kontingent von Eintrittskarten zukommen. Ob sich der „galante Magister“ wirklich zu dem pompösen Ball einfand, der zu Ehren des Monarchen am 6. Juni 1798 im „Moscoviter Saal“ des Königsberger Schlosses stattfand, ist unbekannt. Rektor Christian Jacob Kraus händigte eine der Karten an Kant aus, da er den Empfang quittierte. Die eigentliche Huldigung fand tags zuvor statt, am 5. Juni 1798.
Huldigung für den Kaiser Russlands (Peter III.)
[Randtext links]
Der Rector, Canzler-Director und Senat der hiesigen Vniversitaet, statten wegen des, von der hiesigen academicii Ihrer jetzt regierenden Kayserl. Maj. dem großen Herrn und Kayser Peter Feodorovitz, zu praesentierenden Eydes der Treue, ihren allerunterthänigsten Bericht ab, nebst Beyl. A, B u. C
[Haupttext]
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kayser und Selbsthalter aller Reußen,
Allergnädigster Kayser und großer Herr!
Ew. Kayserl. Majestaet allergnädigster Befehl vom 3/14ten Jan. c. u. sub praes. den 4/15ten ej. M. 4. u. zur allerunterthänigsten Befolgung haben wir im Anschluß sub A die Consignation von denjenigen Academici, welche den Eyd der Treue Ihrer jetzt regierenden Kayserl. Majestaet dem großen Herrn und Kayser Peter Feodorovitz in der Schloß- u. anderen Kirche, abgeleget, dann die Listen sub B. et C. von denenjenigen welche besagten Eyd noch nicht geleistet, auch wegen ihrer angeblichen Krankheit darüber persönlich coram senatu nicht vernommen werden können, ohne fernern Aufschub allergehorsamst einsenden, zugleich aber auch pflichtschuldigst hiermit anzeigen sollen, wie einige der academicorum, welche in dem Consistorio, Criminal- u. Magistrats-Collegio sitzen und
desfals
desfals in angelegter Consignation und beygelegten Listen nicht aufgeführet worden, angegeben, wir sie bereits das ganze, wo wegen der zu praesentirenden Eyde einzuberichten erfordert ward, soferne Collegio das gehörige abzumachen abzuzeigen ermangeln sollte, die wir in tiefster Treue und Submission beharren
Ew. Kayserl. Majestaet
allerunterthänigste
treugehorsamste
Rector, Canzler Director
u: Senat der hiesigen
Vniversitaet.
Königsberg
den 7/18 Jan: 1762.
A Sa Majeste
L‘ Imperateur des
suates les Russies
à
Coenigsberg.
A
Nachfolgende Membra acad: haben den Huldigungs-Eyd abgeleget und unterschrieben.
J. C. Bohlius D. Acad: h.t. Rector
C. Kowalewski
[neben der Spalte:] Daniel Henr. Arnoldt D. Theol. Prof. Ord:
J. A. Schultz
M. P. Hartmann D. H. L’ Estocq.
G. D. Kypcke Fac. Phil Dec.
Carl Andr. Christiani
Theodor Christoph Lilienthal D.
Christophorus Theophilus Büttner D. u. Prof:
Godofredus Thiesen Med: Doct: et Prof Ord:
Johann Christian Laubmeyer Med: Doct: et Prof. Extraord:
M. Johann Bernh. Hahn Prof: Extraord:
Jacob Friedr: Werner Eloqv. Professor
Johann Jacob Roscius D. u. P. hon:
Johannes Thiesen, Phil. et Med. Doctor
Joannes Daniel Funck J. V. D. [Juris Utriusque Doctor]
Johann Heinr. Zaencker D. M. [ Doctor medicinae]
Immanuel Kant artium Magister Legens
Georgius Christophorus Pisanski Magister Legens
Johann Reinhold Keller J. V.D.
Fridr. Joh: Buck Doct. et Prof. phil. Ord.
Daniel Weÿmann Mag: legens
Otto Jacob Roscius Assessor Coll. Med:
Daniel Hensel Assessor Collegii Medici
Johann Friedrich Willatzki Chirurgus
Esaias Greutscher Chirurgus
Carl Ludwich Gross, Chirurgus
Gottfried Knopff Chirurgus
Caspar Benjamin Lilge Chirurgus
Elie Jaques Sprechmeister.
Johann Koggel Chirurgus
Carl Christ: Müller
Salomon Rupp Zeichen-Meister u. am: Mahler
Johann Gottlieb Becker Port: Mahler
H. Hagen Hofapotheker
Johann Christian Teske D.
Ludwig Jacob Klemtz privileg. Apotheqver.
Ag[atho]. Jesaias Christoph Boehm Ministerial Acd.
Johannes Andreas Vierkuste Minister. Acad.
Daniel Heinr. Christ Acad. Servus
Vorbereitung der Huldigungsfeier mit Bezug auf die entsprechende
Veranstaltung von 1740 (Friedrich Wilhelm II.)
Nach dem königlichen Rescript, welches hiedurch Amplissimo Senatui zu communiciren die Ehre habe, kann, was mir heute nachmittag allererst zugestellt worden, der verlangte Panegyricus, welchen Excell. Orator zu halten belieben wird, spätestens Morgen über 8 Tage also d. 11ten Sept. gehalten werden, doch werden die vota den Termin genau bestimmen.
I. Kant
Acad. h. l. Rector
d. 3 Sept. 1786
id. Reccard
Diesfals würde dann wohl der späteste Termin seyn, doch dem Rescript gemäß, und würde dann morgen das Etat-Ministerium zu diesem Actu zu inuitiren seyn.
Reusch
Cons. Schulz
Consentio. Die Musique welche bei Actibus aber sonst gewöhnlich ist, wird vermuthlich wegen der Trauer nicht statt haben können.
Orlovius D.
Consetio. Kraus.
Zur Jurisation werde mich morgen
11 Uhr bereit halten
Consentio. Prof Mangelsdorff soll mir diese kennend zugeschickt haben. Da Ers aber nicht unterschrieben hat, würde Euer Magnificenz sich zu überzeugen haben, ob die Capsel auch an ihn gelangt ist.
Holtzhauer
d. 4 Sept. Morgens
quo acc.
Noch Eins. Dieser Panegÿricus ist meiner Meÿnung nach nun eben das, was der sonst beschlossene Trauer-Actus. Das Programm, was d. H. Orator diesem bestimmt hatte, und vermuthl. schon verfertigt hat, könnte nun zur Anzeige des zu haltenden Panegyrici abgedruckt werden, die Austheilung des…
selben, wie gewöhnlich, künftigen Sonntag, und die Invitation Sonnabends vorher geschehen. Wenn Musikliebhaber sich wollten finden lassen, so würde eine Trauermusik sehr anständig seyn, und ohne sie der actus doch etwas kahl bestehen. Doch überlaß ich das lezte Ew. Magnificenz alleinigem arbitrio.
Holtzhauer
Eine Trauer-Musik wäre wohl höchst nöthig und anständig, wenn sie auch sonst den Extra-Ordinarie sollte bezahlt werden müssen.
Mangelsdorff
So wäre wohl auch nöthig, die Bänke wegschaffen zu lassen, weil leicht die Zahl der Zuhörer groß seyn könnte.
Mf
Zum Invitiren bin ich bereit heute um 11 Uhr.
Amplissimo Senatui habe ich die Ehre hierdurch 1mo das Rescript wegen der Landestrauer, sammt der Einlagen zu communiciren,
2do den Mittwoch wohl zum Senatus Consess, als auch der Vereÿdigung der subalternen des Senats, vormittags um 10 Uhr vorzuschlagen. Das Rescript wegen dieser Vereidigung samt der vorgeschriebenen Eydesformel, werde an benannten Tagen mitbringen.
3tio, den Studiosis, die durch ihren gewählten Seniorem, den Stud. Buck, um die Erlaubnis anhalten, Sr. Majestät eine solenne Music bringen zu dürfen und zu dem Ende sie sich die Freyheit erbitten, ihre Zusammenkunft von der Tabula publica bekannt zu machen, und sich im Audit: Maxim: zu versammeln, diese Erlaubnis zu ertheilen: das mit dem Beding, annoch den Hr. Curatoris Excellenz um dessen Einwilligung zu bitten, denn jetzt da alle Stände sich zu Freudenbezeigungen rüsten, kann die Universitaet nicht füglich müssig seyn.
I. Kant
Acad. h. t. Rector, d. 3ten Sept.
- Legi ad 2. u. 3 consentio
Metzger D
J. E. Schulz
Orlovius
Reusch
Kraus.
Reccard
Mangelsdorff
Copia
Allerdurchlauchtigster großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königl. Majestät haben wir in Unterthänigkeit berichten wollen, daß bei der Huldigung Ao. 1740 von der Academie, laut den Actis derselben, wirklich ein Actus oratorius gehalten worden, vermuthlich freywillig, weil sich davon im Archiv eines Höchstverordneten Etats-Ministerii kein an die Universitaet ergangener Befehl vorfindet. Da wir nun ungewis sind, ob einerseits nicht gehäufte Feyerlichkeiten Ew. Königl. Majästaet misfällig, anderseits aber Unterlassung gewisser ehedem celebrirter Devations-Bezeugungen nicht als Ermangelung des lebhaftesten Antheils, den wir an der allgemeinen Landesfreude nehmen, ausgedeutet werden möchte, so bitten wir in Unterthänigkeit zu bestimmen: ob dieser Actus auch dieses Mal bey der Academie gehalten werden solle, oder nicht.
Zugleich erbitten wir uns zu dem, künftigen Montag zu haltenden, actus panegyricus allergnädigste Concesion, die Feyerlichkeit desselben durch eine Trauermusik erhöhen zu dürfen.
Auch legen wir diesem, dem allerhöchsten Befehle gemäß, die copiam des Königl. Rescripte d.d. Berlin d. 28. August bey und beharren in tiefster Devotation zu seyn
Ew. Königliche Majestät
allerunterthänigste
Rector und Senat der Academie
zu Königsberg
I. Kant
Königsberg,
d. 6ten Septembr
1786.
Copia des Schreibens des Senats an das Etatsministrium
Tit. reg.
E. K. M. haben wir in Unterthänigkeit berichten wollen, daß bei der Huldigung Ao. 1740 von der Academie, laut den Actis derselben, wirklich ein Actus oratorius gehalten worden, vermuthlich freywillig, weil sich davon im Archiv eines Höchstverordneten Etats-Ministerii kein an die Universitaet ergangener Befehl vorfindet. Da wir nun ungewiß sind, ob einerseits nicht gehäufte Feyerlichkeiten Ew. Königl. Majästaet misfällig, andrerseits aber Unterlassung gewisser ehedem celebrirter Devations-Bezeugungen nicht als Ermangelung des lebhaftesten Antheils, den wir an der allgemeinen Landesfreude nehmen, ausgedeutet werden möchte, so bitten wir in Unterthänigkeit zu bestimmen ob dieser Actus auch dieses Mal bey der Universität gehalten werden solle, oder nicht.
Zugleich erbitten wir uns zu dem, künftigen Montag zu haltenden actus penegyricus allergnädigste Concesio, die Feyerlichkeit desselben durch eine Trauermusik zu erhöhen.
Auch legen wir diesem, dem allerhöchsten Befehle gemäß, die copiam des Königl. Rescripte d.d. Berlin d. 28. August bey und beharren in tiefster Devotation zu seyn p. p..
Senatui Amplissimo habe die Ehre hiermit zwey Königl. Rescripte zu communiciren, wegen des einen, das die Anhörung der Leichenpredigt betrifft zugleich das legi auszubitten.
Das Antwortsschreiben an des H. Obermarschalls Exc: ist ihm gestern eingereicht worden, ingleichen ist der an E. Königl. E. Minist., welche wegen des Huldigungsactus anfrägt, bey des Hn. Curatoris Excell. abgegeben.
Da, was des erstern betrifft, keine dem Senat geneigtfindende Entscheidung nämlich durch förmliche Erlaubnis zur Studentenmusik erwartet werden kann, so lasse ich heute Vor-Mittage den gestern vorgelesenen Verboth ans schwarze Brett schlagen, um den Ausgaben zeitig zuvor zu kommen.
Noch frage ich ergebenst an, ob ich dem gestrigen Vorschlage gemäß im Nahmen des Senats den Hr Kriegsrath Hippel, um ein Policeyverbot bey denen, die die Bestellungen der Studenten auszurichten haben, als den Verfertiger der Fackeln, ingleichen der Stickerin des Carmens Ansuchung thun solle. Im Falle der Genehmigung würde ich mir die Nahmen dieser Leute und ihre Wohnung anzuzeigen bitten. Doch scheint mir dieses Gesuch eben nicht nöthig zu seÿn.
I. Kant
Acad. h.t. Rector
d. 7. Sept. 1786
ich dächte man müßte zu deren extremis nicht eher als im grösten Notfall greifen, und dahero vor der Hand, noch ein paar Tagedas Verhalten derer Studenten beobachten.
Orlivius.
Ich bin derselben Meinung, damit man nicht zu wiederholter und offenbarer Wiedersprüchlichkeit Gelegenheit gebe, besonders da eines Theils, bey dem an die Königl. Maj. vielleicht erfolgtes gnädiges Ansuchen der Musicis, ihr Verfahren entschuldiget und straflos gemacht werden würde, andern Theils aber bey erfolgter Nicht-Annahme der Musici; als worüber doch der König gleich befragt werden wird, ihre Anstalten von selbst vereitelt werden. Wir haben doch auch das Beispiel des Magistrats vor uns, der doch auch bey allen was vorgehet, nicht drohet Gewalt zu brauchen. Ich denke also man laß es dabey bewenden daß die Musici durch den Anschlag untersagt ist
Reusch
Auch ich meine, es seyn an dem Anschlage genug. Es scheint mir sogar, daß wir auf jeden Fall die Requisition der Policey besser unterlassen
Kraus.
Reccard
Cons. Schultz
Ew. Magnificenz werden ausser dem Verbote am schwarzen Brette allerdings noch einige Vorkehrungen der projektirten Abendmusik wegen machen müssen. Dazu ich besonders empfehle: dem Buck specialiter bey Suspendienstrafe[?] die weitere Unternehmung zu untersagen, und wenn dieser dem ohngeachtet fortfahre, solche dann aber an ihm zu exequiren. Die Herren welche die Vermittelung der Policey wir verrathen haben, wünschen zum Theil scheinbahr: daß das herrliche Spektakel einer Studentenmusik nicht unterbleiben möge. v. h.
Holtzhauer
Ich stimme der pluralitaet beÿ
Mangelsdorff
Ich trete gleichfalls der pluralitaet bey
Reccard
Huldigungsfeier 1798 (Friedrich Wilhelm III.)
Euer Wohlgebohren ersuche ich hierdurch ergebenst, die anliegenden Billetts zum Ball auf den Moscoviter Saal, welcher den 6 hujus seyn wird, an die unter Herrn Wohlgebohrenen Director stehenden Officianten, nach der beigefügten Spezification gefälligst vertheilen zu laßen.
Diejenigen Officianten welche von Adel sind, erhalten diese Biletts von dem Herrn Staats-Minister Grafen von Finkenstein Excellenz, welcher deren Vertheilung an die Noblesse übernommen hat.
Königsberg, den 5. Juni 1798
J. v. Masow
An den zeitigen Magnificus der hiesigen Academie
Herrn Professor Kraus Wohlgebohren.
Universität
Rector Magn: Professor Krause 1 Person accepi Kraus.
Doctor Holtzhauer 1 accepi Holtzhauer
Professor Kant 1 accepi I. Kant
″ ″ Mangelsdorff 3 accepi Holtzhauer
6 Personen
Studiosi die Sr. Majestät die Musick bringen bey dem Aufzuge für den König
General Adjutant Fischer 1 Fischer accepi
Anführer Oesterreich 1 Östreich accepi
Begleiter Dorn 1
″ ″ v. Heyking 1 Heyking accepi
Redner v. d. Groeben 1 Groeben empfangen
Begleiter Heilsberg 1 Heilsber accepi
″ ″ Melhorn 1
Carmen Träger v. Fahrenhaidt 1 [Signum] accepi
Begleiter Schmidt 1 accepi Schmidt
Bei dem Aufzuge für die Königin
General Adjutant Ziffer 1 Ziffer accepi
Anführer Hankel 1 Hankel accepi
Redner Hoepfner 1 Höpffner accepi
Begleiter v. Kurowsky 1 v. Kurowaski accepi
″ ″ Preuss 1 Preuss accepi
Carmen Träger v. Witten 1 v. Witten accepi
Begleiter Oesterreich 1 Östreich accepi
″ ″ Venediger 1 Venediger accepi
General Beschließer Borbstaedt 1 Borbstedt accepi
Es wird überlaßen ob folgende
Adjudanten invitirt werden sollen
″ Müller 1 Müller empfangen
″ Hernie 1
″ Wik 1
Latus 27 Personen
Transport 27 Personen
Adjudant Wolfram 1
″ Andersch 1
″ Romminger 1
″ Breitbock 1
″ Boehme 1
″ Cardinal 1
″ Marchal 1
″ Hoffmann 1
″ Seelig 1
″ Wagner 1
″ Lammert 1
″ Gerlsen 1
″ Willey 1
″ Hennig 1
41 Personen
Illustris Cancellarie ac Director
Senatores amplissimi.
Ich weiß nicht, wie es zugegangen, daß inliegende Schreiben Sr. Excellenz mir erst jetzt um 12 Uhr mittags gebracht wird, zumal da derselbe Bediente, der mir das hier ebenfalls beygelegte kleine Billet am 5ten brachte, mir auch eben so leicht wohl damalen schon das Größre, das ich erst heute empfangen, hätte bringen können. Was es auch damit für eine Bewandtniß habe, so säume ich nicht dasselbe ampl. Senatui mitzutheilen und bitte ergebenst Ihre legi herauf zu setzen
Ampl. Senatus
Ergebenster Diener
Kraus.
d.8. Juni 1798
Legi Holtzhauer
— Mangelsdorff
Reusch
— J. E. Schulz
— Elsner
— I.Kant
—- Reccard
—- Schmalz