Kant an der Universität

Kant als Professor

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Kant als Professor für „Logik und Metaphysik“ (1770–1796)

Werner Stark

Am 15. März 1770 ist der seit 1719 als ordentlicher Professor der Mathematik amtierende Christoph Langhansen (1691-1770) verstorben: Eine der acht hauptamtlichen Stellen der Philosophischen Fakultät konnte neu besetzt werden. Aus dem erhaltenen Schriftverkehr zwischen Kant, Universität, Regierung und Ministerium ergibt sich, dass Kant mit Einwilligung des Königs Friedrich II. einen Ämtertausch bewirkt hat, der (1) die Umsetzung des seit 1759 amtierenden Professors für „Logik und Metaphysik“ Friedrich Johann Buck (1722-1786) auf die durch Langhansens Tod frei gewordene Professur der Mathematik nach sich zog und (2) Kants eigene Bewerbung auf die frei gemachte Professur für „Logik und Metaphysik“ zum Erfolg führte.

Mit dem Sommersemester 1770 erhält Kant ein fixes Gehalt und übernimmt im Gegenzug die mit der Professur verbundene Verpflichtung zur unentgeltlichen Lehre in diesen beiden Fächern der theoretischen Philosophie. Den damaligen akademischen Usancen zu Folge veröffentlicht Kant eine lateinisch abzufassende dissertatio pro loco (für die Stelle), die in der Vorlesungspause eben dieses Sommers (August) universitätsöffentlich „abdisputiert“ wird. Derartige Veranstaltungen geschehen nach festgelegten Regularien, die bis heute in der Gestaltung der Titelblätter universitärer Schriften nachvollziehbar sind. Die einzelnen Teilnehmer vollführen mit Ihren Wortbeiträgen eine Art von Rollenspiel: Der Verfasser (Kant) versieht mit der Vorlage der Arbeit die Rolle des Proponenten (Vorschlagender), ein von diesem ausgewählter, besonders vertrauter Student (Marcus Herz) verteidigt (unterstützt) diesen als „Respondent“ gegen drei ebenfalls vorab ausgewählte Opponenten (Gegner). Soweit der Vormittag; der Nachmittag bietet dann den Professoren der Fakultät Gelegenheit zu eigenen Stellungnahmen. Schilderungen von Zeitzeugen oder Teilnehmern dieses für Kants Leben einschneidenden Aktes sind bis dato nicht bekannt geworden.

Mit Übernahme der Professur ist ein einschneidender Umbruch des Tagesablaufs während der Vorlesungszeit verbunden. Diesen hat Kant in einer erst seit den 1980er Jahren bekannten Memorialnotiz aus dem Jahr 1797 festgehalten: „Im Jahr 1770 als ich die logisch-metaphys: Professur annahm durch die meine Collegium auf 7 Uhr morgends[!] angesetzt wurde hielt ich einen Bedienten, der mich wecken mußte.“

Zugleich kann die studentische Hörerschaft ab dem Sommer 1770 darauf rechnen, dass Kant seine amtlichen Vorlesungen – wie es die Satzung der Universität vorsieht – in festem Turnus wiederholt: Logik im Sommer, Metaphysik im Winter. Er selbst ordnet diesem „öffentlichen“ Duo wenig später (ab 1772/73) ein weiteres privates und somit entgeltpflichtiges zu: Physische Geographie für die warme, zu Reisen einladende Jahreszeit; Anthropologie in dem kalten, eher dunklen Herbst und Winter mit hinreichend Gelegenheit zu Gespräch und Gesellschaft. Daneben werden bis in den Sommer 1796 auch andere Privatvorlesungen über Themen der „Philosophie“ (Moral, Naturrecht, Natürliche Theologie) und darüber hinaus (Physik/Enzyklopädie) angeboten.

Zahlreiche studentische Manuskripte nach Kantischen Vorlesungen sind bis heute – trotz der großen Verluste an Königsberger Beständen – in europäischen und nordamerikanischen Bibliotheken erhalten. Ihre qualitativ sehr verschiedenen Texte sollten nicht mit stenographischen Wortprotokollen gleichgesetzt werden; sie zeigen jedoch Struktur, Inhalt und Rhetorik von tatsächlich gehaltenen Vorlesungen, gelegentlich sogar Einzelheiten der stets weiter entwickelten Terminologie und Hinweise auf Lektüre. Vielfach lassen sich auch Verbindungslinien zu handschriftlichen Notizen, den sogenannten „Reflexionen“, ziehen, wodurch die Verlässlichkeit einer studentischen Nachschrift zusätzlich indiziert werden kann. Auch sind zu universitätsöffentlichen Vorgängen (Opponentenrede im Februar 1777 / Rectoratsrede Sommer 1786) von Kant selbst abgefasste Skizzen überliefert.

Nach dem Anciennitätsprinzip, also dem Dienstalter, wird Kant mit dem Tod des Professors für praktische Philosophie, Carl Andreas Christiani (1707 – 21. Juni 1780) im Sommer 1780 ordentliches Mitglied des achtköpfigen Senats der Universität. Mit ein wenig Verspätung (1781) beruft der zuständige Minister von Zedlitz in Königsberg nach einer Initiative von Kant einen seiner engsten Schüler der 1770er Jahre auf die vakant gewordene Professur für praktische Philosophie.

Als „Senator“ hat Kant Anrecht auf einen „Amanuensis“ (wörtlich etwa „zur Hand Gehender“), der im Gegenzug mancherlei inneruniversitäre Vorteile (z. B. kostenfreie Speisung in der Mensa) erhält. Der Zeitpunkt (Sommer 1780) muss Kant sehr zupass gekommen sein, denn er konnte so ohne weitere Kosten auf einen „Schreiber“ zurückgreifen, um die Arbeit an der Fertigstellung seines wichtigen und gewichtigen ersten Hauptwerkes „Critik der reinen Vernunft“ (Riga: Hartknoch 1781) mit mehr als 850 Druckseiten rasch abzuschließen. 1787 erfolgt eine zweite Auflage und 1788 die „Critik der practischen Vernunft“ bei Hartknoch. Diese drei Drucke sind weder in Königsberg noch Riga erfolgt, sondern an verschiedenen Orten, die sämtlich nahe bei der (Buch-)Messestadt Leipzig gelegen sind. Schließlich ist 1790 als dritte Kritik die „Critik der Urtheilskraft“ (Berlin/Libau: LaGarde & Friederich) erschienen. Die geographischen Verhältnisse und ein sehr aufwendiger Transport brachten es mit sich, dass Kant den Druck seiner Werke – anders als in den Jahren zwischen 1754 und 1775 – nicht länger selbst hat überwachen können.

Wer die Kantischen „Amanuenses“ waren, ist in erhaltenen Aktenstücken der Königsberger Universität festgehalten. Daraus geht u. a. hervor, dass ein Amanuensis etwa in den 1790er Jahren auch eine gewisse Ordnungsfunktion in Kants privaten Hörsaal zu erfüllen hatte.

Kant erwirbt zur Jahreswende 1783/84 das Haus der verstorbenen Malers Johann Gottlieb Becker, der ihn selbst in den 1760er Jahren portraitiert hat. Durch Zusammenlegung zweier ebenerdiger Räume wird ein für damalige Verhältnisse passender ›Hörsaal‹ geschaffen. Darin hat er rund zwölf Jahre (Sommer 1784 bis Sommer 1796) Vorlesungen überwiegend an den vier akademischen Haupttagen (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) gehalten. Mittwochs finden inneruniversitäre Sitzungen statt, so auch die des Senats. Ende der 1780er Jahren geht Kant im Alter von 65 Jahren dazu über, seine je vierstündigen privaten Vorlesungen (Anthropologie/Physische Geographie) samstags und am mittwochs anzubieten und sein Lehrangebot auf ein Mindestmaß zu reduzieren: Die ebenfalls vierstündigen öffentlichen (Logik/Metaphysik), wie vorgeschrieben morgens früh an den Haupttagen und die privaten morgens, je zwei Stunden, an den genannten Nebentagen.

Wie in der heutigen Zeit musste Kant auch Beurteilungen, Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten für Studenten verfassen. Zu den berühmt gewordenen Gutachten gehört die Empfehlung, seinen jüdischen Studenten Isaac Euchel interimistisch als Lektor für Hebräisch an der Universität anzustellen.

Immanuel Kant blieb bis zu seinem Tode im Februar 1804 ordentlicher Professor für Logik und Metaphysik an der Albertus-Universität zu Königsberg, bekleidete die Stelle also rund 34 Jahre.

Praes: den

28 ten Mart: 1770

Rector Academiae Magnifice

Illustris Cancellarie  ai Director!

Senatores summe Reverendi, Iure – Consultissimi

Experientissimi, Amplissimi, Excellentissimi!

Da durch das Absterben unsers Decani Spectab und neuerlichten Senioris des Erl. H D. Langhansen die Professio Mathematum ordinarie vacant worden: so recommendirenwir nach Gebrauch zur Besetzung derselben den M. Kant, der sich deswegen auch gemeldet und den M. Reusch, beide als Männer                                                 

die

die bisher der Academie durch von viel Nutzen geschaffet, und suchen E. Ampliss. Senatum, solche zu fernerer Empfehlung genemigt zu seyn

Wir verharen mit der schuldigen Hochachtung und Ergebenheit

E. Amplissimi Senatus

Königsberg

d 21. März 1770

ganz ergebenster Pro-Decanus, Senior, und sämtl. Profess. der Philosophischen Facultaet

      Tit: Reg.

Königsberg, den 29 ten  Mart: 1770

Die hiesige Academie stattet vor Wiederbesetzung der erledigten Prof: Mathem: Ord:[in]aris alle unterthänigst ab.    

Ew. Königl. Majestaet haben wie allerunterthänigst zu berichten nicht ermangel soll, wie E. Philosophische Facultaet, nach den Anschluße aus sowohl den Mag: Kant, als der Mag: Reusch. Zur Wiederbesetzung, der durch das Absterben der D. u: Prof: Mathematum Ord: Langhansenerledigte Prof. Mathem: Ord: in Verfolg gebracht, und Sie  beide hirzu  Ew. Kgl. Majestaet Huld u. Gnade zu empfehle geb.  

Wenn wir nun ohngeachtet beyde diese zur besagte gedachte Profession aus vorgeschlagene Candidati durch ihren Fleiß und Geschicklichkeit bekannt geworden. In der unvorgreiflichen Meinung seyn daß dem Mag. Kant, sowohl wegen seiner anciennité [Altersstufe] als auch in seinen herausgegeben Schriften gezeigte gründliche Gelehrsamkeit, für letzte besagte Professor-Stelle [längere Streichungen] allererst conferirt werden dörffte:

als

als habe Ew. Kgl. wie mir solches pflichtschuldigt an besonders aus Sicht derselben fern Ermeß mit welchem er diese (ordent.) bemeldte Professor Stelle werde Zu besetzet werden soll, aller gehorsamst anheim zu stellen nicht ermangeln soll.

 

wir in tiefster Treue und devotion vorher

                                      Ew: Kgl. Maj

                                                   allerunterthänisgter p.

An Roi                               Rector  p p.

                         J. C. Bohlius D.

 Acad. h. t. [hoc tempore/derzeitiger] Rector

Zu

der ehrwürdigen Geh: Etats: u. D. Ministre, Canzler, auch folgenden

Praesidenten von Korff

Hochwohlgeb. Exell. departement.

 

Substr: d. Rector D. Bohlius […] Senatores: Arnoldt, L’Estoq, Pro. D. Lindner, Teske, Christiani, Born, Werner

Praes. d. 23 ten Apr.

Von Gottes Gnaden Friderich König in Preußen

Burggraf zu Brandenburg  des Heil: Röm: Reichs Ertz-Cämmerer  und Chur-Fürst etc. etc. etc.

Unsern gnädigen Gruß zuvor Würdige und Hochgelahrte Liebe Getreue! Wir haben laut den abschriftlich hirbey kommenden Verordnungen Allergnädigst resolvirt, daß die durch das Ableben des Doctoris und Professoris Langhansen erledigte Professio-Mathematum, durch den bisherigen Professorem Logices und Metaphysices Doctorem Buck so wie diese hirdurch vacant gewordene Profession durch den Magister Immanuel Kant hieda darum besetzet werden soll. Wie ihr nun beyden diese ihnen gnädigst anvertraute Stellen nebst denen daran verknüpften Salariis und übrigen Emolumentis, Trinitatis a: c: [annis currentis, dt.: dieses Jahre] an, gewöhnlicher Arth nach anzuweisen also müsset ihr auch beiden die Auflage thun, obschon in dem instehenden Semestri mit ihren Vorlesungen in denen zu eines jeden Profession gehörigen Wissenschaften publice und privalim den Anfang zumachen, auch selbige in dem jetzt herauszugebenden Catalogo Lectionum [Vorlesungsverzeichnis] intimiren woraus beyde sodann, so bald wie möglich, durch die in denen Statutis Academicis verordnete öffentliche und solenniter [feierlich] zu haltende Disputationes, praestanda praestiren ohne vergessen seyn werden Sind euch mit […] den gewogen Königsberg den 19ten April 1770.

                                     v. Korff     Groeben

 

An den Academischen Senat. 

d. 26. April. c.

Friederich König in Preußen.

Unseren etc. Da die durch Absterben des Professors Langhansen erledigte Professio Ordinaria Matheseos dem fleißigen und geschickten Professori D. Johann Friedrich Buck dato anvertraut worden; So haben Wir zu Beförderung der Wohlfahrt und des ferneren Aufnahmens der dortigen Universitaet allergnädigst gut gefunden, an des letztern bishero bekleideten Stelle, den Magister Immanuel Kant, da selbiger sich durch seine bisherigen fleißigen Vorlesungen um besagte Universitaet verdient gemachet, und durch seine Schriften der gelehrten Welt rühmlich bekandt geworden, hinwiederum zum Professore Logices et Metaphysices Ordinario bey der Philosophischen Facultaet zu bestellen und anzunehmen.

Ihr empfanget die ihm darüber unter jetzigem dato und von Uns allerhöchst vollzogene Bestellung in Abschrift hierneben mit dem gnädigsten

Befehl

Befehl wegen seiner Introduction und sonsten das ferner nothige zu veranlaßen, und zugleich zu verfügen, daß demselben sowohl das Gehalt der 166 rth 60 gl: Pr: aus den Universitaets Salarien Geldern, von Trinitatis c. [dieses Jahre] angerechnet, ausgezahlet werde, als auch die mit dieser Profession verknüpfte übrige Emolumenta, so der Professor D. Bucs bishero genoßen künftighin zufließen müßen. sind auch etc. Gegeben Berlin den 31. Martin 1770.

Auf Sr: Königl: Majestaet aller gnädigsten Special Befehl

v. Jariges Fürst. Münchhausen v. Dorville.

an die Preußische Regierung

Wir Friederich von Gottes Gnaden König im Preußen, Marggraf zu Brandenburg des Heil: Röm: Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst p p p.

Thun kund und fügen hiermit zu wißen, daß Wir den Magister Immanuel Kant, wegen deßelben Uns allerunterthänigst angerühmten Fleißes und Geschicklichkeit, auch besonders in den Philosophischen Wißenschasten erlangten gründlichen Erudition, zum Professore Ordinario der Logic und Metaphysic bey der Philosophischen Facultaet Unserer Universität zu Königsberg in Preußen, an des bis dato mit dieser Profession bekleidet gewesenen Professor Friedrich Johann Buck Stelle, allergnädigst ernannt und angenommen haben.

Wir thun solches auch hiermit und in Kraft dieses, dergestalt und also, daß Uns und Unserm König! Hause derselbe treu, hold und gewärtig seyn; Unsern Nutzen und Höchstes Interesse suchen und befördern, Schaden und Nachtheil aber, soviel an ihm ist, verhüten und abwenden helfen; besonders das ihm aufgetragene Lehr Amt in der Logic und Metaphysic fleißig wahrnehmen, zu dem Ende die studierende

Jugend

Jugend publice und privatim, docendo et disputando ohnermüdet unterrichten, und davon tüchtige und geschickte Subjecta zu machen, sich bemühen, wie nicht weniger derselben mit gutem Exempel vorgehen, ferner bey denen in Facultate vorkommenden Sachen sein Votum mit guter Ueberlegung von sich geben, und sich nebst seinen Collegen, das Aufnehmen und Bestes der Universität äußerst angelegen seyn laßen, übrigens auch in allen Stücken sich so betragen und verhalten soll wie einem treuen, redlichen und geschickten König Diener und Professor bey ermeldeter unserer Universität wohl anstehet, eignet und gebühret.

Dahingegen und für solche seine Mühwaltung soll Er, der Professor Logices et Metaphysices Ordinarius Immanuel Kant, aller ihm in dieser Qualität zustehenden Praerogativen, Emolumenten, und Freyheiten gleich seinem Vorgänger, sich zu erfreuen, und das jährliche Gehalt von Ein Hundert Sechs und Sechszig rthl 60 g. Pr. aus der Universität Salarien Geldern, nebst allen übrigen Emolumentis, so bisher der Professor Buck genoßen, von Trinitatis c. an gerechnet,

ge-

gewöhnlichen Quartalen zu genießen haben. Wobey Wir ihn denn, fals es deßen bedürffen sollte, durch Unsere Pr. Regierung jederzeit schützen und mainteniren wollen. Das zu Uhrkund etc. Berlin den 31 teil Martii 1770.

(LS)                          Friederich

Fürst

Bestallung als Professor Ordinarius der Logic und Metaphysic bey der Universitaet zu Königsberg in Preußen, für den

Magister Immanuel Kant.

Halbjährige Tabelle
von den
im Sommer halben Jahr
von Ostern bis Michaelis 1782.
auf der Universität
zu Königsberg
wirklich
zu Stande gekommen,
und
gelesene Collegiis.

Es meldet sich der jüdische Studios. HE. Euchel, der als Verfasser einer hebräischen periodischen Schrift schon rühmlich bekannt ist, bey mir und suchet an, da HE. Profess. Koehler, wie er von ihm selbst vernommen, nunmehr seine Dimission wirklich erhalten, daß ihm erlaubt seyn möge, während dieser vacantz in der hebräischen Sprache einer Versammlung der Studirenden Iugend Unterricht zu geben. Da diese nun in diesem Fache gänzlich verabsäumet wird und es vermuthlich noch geraume Zeit bleiben dürfte, so ist kein Zweifel, daß die theologische Facultaet diese Interimsverwaltung der orientalischen Professur, wenn gleich durch einen Iüdischen Gelehrten, nicht [un]gern sehen sollte, zumal dieser sich von selbst bescheidet, keine Exegesis in seine Unterweisung mengen zu wollen, sondern sich blos auf eine gründliche Sprachkentnis einzuschränken. Ich ersuche also Ampliss. Facultatem um ihr Urtheil in dieser Sache. Nach dem meinigen, der ich diesen geschickten jungen Mann als meinen Auditorem kenne, könnte ihm als Sprachmeistern diese Unterweisung nicht gehindert, ja, damit er sie desto leichter zur notice der Studirenden bringen könne, auch gar wohl erlaubt werden. in derselben Qvalitat, nämlich der eines Sprachmeisters, solche vom schwarzen Brette bekannt zu machen. Das Ungewöhnliche kan hier nicht zum Einwurfe dienen, weil es auch ungewöhnlich ist, daß unsere Universitaet in einem nöthigen Stücke der Unterweisung eine geraume Zeit aller Beyhülfe entbehrt. Ich bin mit vollkommener Hachachtung

E. Fac. Ampliss.                                          ganz ergebenster Diener

Königsb. den 20ten Febr. 1786                   I. Kant